DSGVO: Wo die Daten liegen und wie lange
Für die DSGVO sind drei Punkte entscheidend: wo verarbeitet wird, auf welcher rechtlichen Grundlage und wie lange gespeichert wird. Bei CosmicCare werden alle Gespräche in Deutschland verarbeitet und gespeichert (Hetzner). Sie erhalten einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), die Aufbewahrungsfristen sind konfigurierbar, und ein dokumentiertes Löschkonzept gehört zum Setup.
Wichtig für die Pflege: Laura erfragt keine medizinischen oder Gesundheitsdaten. Sie dokumentiert Anliegen und organisiert Rückrufe durch Ihr Fachpersonal — damit bleibt die Datenverarbeitung auf das Nötige beschränkt.
EU AI Act, Artikel 50: Die Transparenzpflicht
Der EU AI Act ist das europäische KI-Gesetz. Für einen Telefonassistenten ist vor allem Artikel 50 relevant: Menschen müssen wissen, dass sie mit einer KI sprechen. Genau deshalb gibt sich Laura zu Gesprächsbeginn als KI-Assistentin zu erkennen.
Das ist nicht nur Pflicht, sondern schafft Vertrauen: Anrufer fühlen sich nicht getäuscht, und wer lieber einen Menschen sprechen möchte, wird sofort weitergeleitet.
Was Sie für eine Trägerprüfung in der Hand haben
Größere Träger und Prüfstellen wollen Belege, keine Zusagen. Für diese Fälle gibt es ein Compliance-Dossier, das die technische und rechtliche Umsetzung dokumentiert:
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO
- Löschkonzept mit konfigurierbaren Aufbewahrungsfristen
- Hosting-Architektur mit Standort Deutschland
- Umsetzung der Transparenzpflicht aus EU AI Act Art. 50
Kurz gesagt
Ein KI-Telefonassistent ist in der Pflege zulässig, wenn Hosting, AVV, Löschkonzept und Transparenz stimmen. Diese Punkte sind bei CosmicCare Teil der Einrichtung — Sie müssen sie nicht selbst zusammentragen, sondern bekommen sie dokumentiert an die Hand.